Herstellung, Import,Freigabe
Wir verfügen über eine Herstellungs- und Importerlaubnis für den Standort Erfurt.
Herstellungserlaubnis
Unsere Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG ermöglicht es uns Prüfmedikation, wenn nötig sogar unmittelbar vor der Verwendung herzustellen und zu prüfen.
Import
Eine Importerlaubnis gem § 72 AMG ist immer dann erforderlich, wenn im Rahmen einer klinischen Prüfung Arzneimittel eingesetzt werden sollen, die außerhalb der EU (z.B. in der Schweiz, USA oder in Asien) hergestellt wurden.
Freigabe
Unsere Qualified Person ( QP ) kann Arzneimittel einschließlich Prüfpräparate zur Verwendung in der EU kurzfristig freigeben.
